Welche Leistungen umfasst die Incoming-Versicherung?
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- Nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- Nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- In allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz.
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Massagen und medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- € je Versicherungsjahr
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- € bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- € ab einer Vertragsdauer von 6 Monate
- Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen
- Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
- Stationäre Behandlungen im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
- Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
- Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- €
Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen dieser Incoming-Versicherung.
Selbstbeteiligung: kein Selbstbeteiligung
Reise-Krankenversicherung
Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes des ausländischen Gastes eintreten.
Die Reisekrankenversicherung erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten
Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch
Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

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Wer kann sich versichern?
Ausländische Familien ab drei Personen bis zum Alter von 65 Jahren (65. Geburtstag):
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Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in
der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten
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Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die bei Antragstellung keinen Wohnsitz in Deutschland haben, und ständig im Ausland leben und dort ihren ständigen Wohnsitz haben.
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Familien und Gruppen bis zu 100 Personen.
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Die Incoming-Sachversicherung
Welche Leistungen umfasst die optionale Sachversicherung?
Reise-Haftpflichtversicherung
Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, bei der Ausübung von Sport, als Bewohner
einer gemieteten Ferienwohnung oder eines Ferienhauses
Reise-Unfallversicherung
Invaliditätsleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung.
Todesfallleistung, wenn der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres eintritt.
Reisegepäck-Versicherung
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Reisegepäcks
durch eine Straftat eines Dritten, durch einen Unfall des Transportmittels,
durch Feuer oder Elementarereignisse, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung
befand.
Notfallversicherung
Organisation Ihrer Rückreise bei Krankheit oder Unfall, Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers bei Strafverfolgung,
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten: Bargelddarlehen, Kartensperrung, Ersatzbeschaffung.
Optionaler Zusatzschutz BASIC
- Reise-Haftpflichtversicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Notfallversicherung
Optionaler Zusatzschutz PROFI
- Reise-Gepäckversicherung
- Reise-Haftpflichtversicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Notfallversicherung
Leistungsbeschreibung und Produktinformationsblatt für den Incoming-Zusatzschutz hier >>