Incoming-Krankenversicherung für Gruppenreisen

Incoming-Krankenversicherung für ausländische Reisegruppen

Krankenversicherung für ausländischen Gruppen
(ab 3 Personen) bis zu 365 Tage Aufenthalt

Für wen ist die Gruppen-Incoming-Krankenversicherung geeignet? 

Günstige Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gruppen  Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder
      einem der EU-Länder oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten.

Als Gruppe gelten mindestens 3 zusammen reisende Personen, die das Alter von 65 Jahren (65. Geburtstag) noch nicht erreicht haben.

 

Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
 
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Die Gruppenversicherung für Incomingreisen mit SSL-Sicherheit abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit
SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt im Anschluss an die Buchung als PDF-Datei in einer E-Mail zugesendet.
Das PDF können Sie ausdrucken und sofort für die Visum-Beantragung verwenden.
 

Prämien der Incoming-Krankenversicherung:
  pro Person bis 65. Geburtstag
Tagesprämie 1,25 EUR
 
Prämien für die Reise-Unfallversicherung 
und Haftpflichtversicherung: 
Aufenthaltsdauer pro Person bis 65. Geburtstag
Tagesprämie 0,30 EUR

Hinweise: 

Abschlussfrist:
Günstige Incoming-Gruppen-KrankenversicherungSpätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder oder in die Schweiz und Liechtenstein.

Versicherungsbeginn:

Günstige Incoming-Gruppen-KrankenversicherungFrühestens mit Einreise

Versicherungsende:

Günstige Incoming-Gruppen-KrankenversicherungSpätestens mit Beendigung des Aufenthaltes

Altersbeschränkung: 
Günstige Incoming-Gruppen-KrankenversicherungHöchstalter 65. Geburtstag

Die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur
zur Gruppen-Incoming-Krankenversicherung

 

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LEISTUNGSUMFANG

Incoming Krankenversicherung für Gruppen
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land bzw. Schweiz und Liechtenstein für:

ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
(ausserhalb Deutschlands nach den jeweiligen landesüblichen
Kosten für ärztliche Behandlungen)
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten 
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR

kein Selbstbehalt

Höchsterstattungsbetrag pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR

Ausländer Incoming Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)

Ausländer Incoming Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme: 1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. 

Das sind die Vorteile der Ausländer-Krankenversicherung:

Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
Einhaltung der Visumvorschriften der EU
24-Stunden-Notruf-Service weltweit
Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR 
Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0172-4707336    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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