Für wen ist die
Gruppen-Incoming-Krankenversicherung geeignet?
Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder
einem der EU-Länder oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten.Als Gruppe gelten mindestens 3 zusammen reisende Personen, die das Alter von 65 Jahren (65. Geburtstag) noch nicht erreicht haben.
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LEISTUNGSUMFANG
Incoming Krankenversicherung
für Gruppen
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der
Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land bzw. Schweiz und
Liechtenstein für:
• ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen
der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
(ausserhalb Deutschlands nach den jeweiligen landesüblichen
Kosten für ärztliche Behandlungen)
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und
Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
• ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
• schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
• Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
• Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
• stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
• den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
• Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
• kein Selbstbehalt
Höchsterstattungsbetrag pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR
Ausländer Incoming Reise-Unfallversicherung
•
Versicherungssummen:
5.000,– EUR im Todesfall
•
bis
zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
•
(ab
90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Ausländer Incoming Reise-Haftpflichtversicherung
•
Versicherungssumme:
1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
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Das sind die Vorteile der Ausländer-Krankenversicherung:
• Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION
vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
• gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
• mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
• Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
• Einhaltung der Visumvorschriften der EU
• 24-Stunden-Notruf-Service weltweit
• Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
• Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
• Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR
• Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
• Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung
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