Die Besucherversicherung der Hansemerkur Online abschliessen

VISUM PLUS - Besucher
Krankenversicherung

Krankenversicherung für Ausländer, die sich zeitweise, bis zu 1 Jahr, in Deutschland oder den EU-Ländern aufhalten und mit einem Visum einreisen.

Für wen ist die Besucher-Krankenversicherung VISUM PLUS geeignet?

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit , die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und zur Einreise ein Visum benötigen.
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben

Prämien der Ausländer-Krankenversicherung:
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 65. Geburtstag
pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR 
71 EUR
225 EUR
19 EUR
42 EUR  
53 EUR
96 EUR 
137 EUR
440 EUR
ab 181 Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter).
VISA90 für Mehrfach-Visum:
für mehrmalige visumpflichtige Einreisen in einem Jahr bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltszeit (Sie erhalten eine Jahrespolice mit eingetragenem 1. Aufenthaltszeitraum)
bis 90 Tage 110 EUR 215 EUR 
 
Prämien für die Ausländer Reise-Unfallversicherung 
und Haftpflichtversicherung: 
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage
VISA90
3 EUR
5 EUR 
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag
7 EUR

Hinweise: 

Abschlussfrist:
Besucher-ReisekrankenversicherungSpätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder.

Versicherungsbeginn:

Ausländer-KrankenversicherungFrühestens mit Einreise

Versicherungsende:

Incoming-KrankenversicherungSpätestens mit Beendigung des Aufenthaltes

Altersbeschränkung: 
Besucher-ReisekrankenversicherungHöchstaufnahmealter 74 Jahre

Die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV
zur Besucherversicherung Visum Plus
 

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Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung

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Die Besucher-Krankenversicherung mit SSL Sicherheit abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt im Anschluss an die Buchung als PDF-Datei in einer E-Mail zugesendet.
Das PDF können Sie ausdrucken und sofort für die Visum-Beantragung verwenden.
 


LEISTUNGSUMFANG

Besucher-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land für:

Besucher-Versicherungambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
(ausserhalb Deutschlands nach den jeweiligen landesüblichen
Kosten für ärztliche Behandlungen)
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten 
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR

kein Selbstbehalt

Höchsterstattungsbetrag pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR

Ausländer/Besucher Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)

Ausländer/Besucher Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme: 1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden..
 

 
Das sind die Vorteile der Besucher-Krankenversicherung: 
Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
24-Stunden-Notruf-Service weltweit
Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR 
Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung
Einhaltung der Visumvorschriften der EU

Mehr Informationen zur Besucher-Krankenversicherung:

Warum ist eine Besucherversicherung für Sie als Gastgeber so wichtig?
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Besucherversicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung. Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.

Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Ausländer Incoming Versicherung kann bei der HanseMerkur Reiseversicherung umgeschrieben werden auf das neue Einreisedatum.  Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.

Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die Besucher-Krankenversicherung 
Visum Plus gleich hier ab.
 

 

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0172-4707336    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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